Öffentliche Zustellung
Kann ein Schreiben nicht zugestellt werden, weil der Aufenthaltsort des Empfängers unbekannt ist und auch nicht ermittelt werden kann und auch die Zustellung an eine Vertretung oder eine bevollmächtigte Person nicht möglich ist, kann die Steuerverwaltung das Schreiben durch eine öffentliche Bekanntmachung zustellen (§ 10 Verwaltungszustellungsgesetz).
Nachfolgende Verwaltungsakte bzw. Dokumente werden öffentlich bekannt gegeben:
Finanzamt Worms-Kirchheimbolanden für Sophia Miaozhen Piotrowski, Hauptstr. 40, CH4441 THÜRNEN, SCHWEIZ
Aushang seit 06.12.2024
Finanzamt Worms-Kirchheimbolanden für Björn Wasser, Am Ziegelofen 13, 67547 Worms
Aushang seit 28.11.2024
Finanzamt Worms-Kirchheimbolanden für Erbengemeinschaft nach Martha Adolf, best. aus Katarzyna Jakubiec, 58--560 Jelenia Gora, Marcina Kasprzaka, Polen und Joanna Broniarczyk, 58-560 Jelenia Gora, Trzcinska 7a, Polen
Aushang seit 21.11.2024
Finanzamt Worms-Kirchheimbolanden für Herrn Ernst Michael Böse, Wilsberger Straße 11, 52134 Herzogenrath
Aushang seit 20.11.2024