Öffentliche Zustellung
Kann ein Schreiben nicht zugestellt werden, weil der Aufenthaltsort des Empfängers unbekannt ist und auch nicht ermittelt werden kann und auch die Zustellung an eine Vertretung oder eine bevollmächtigte Person nicht möglich ist, kann die Steuerverwaltung das Schreiben durch eine öffentliche Bekanntmachung zustellen (§ 10 Verwaltungszustellungsgesetz).
Nachfolgende Verwaltungsakte bzw. Dokumente werden öffentlich bekannt gegeben:
Finanzamt Worms-Kirchheimbolanden für Norbert Otto Beier, Gaustraße 42, 55278 Weinolsheim
Aushang seit 12.03.2026
Finanzamt Worms-Kirchheimbolanden für Vasile-Ioan Serdean, Petrus-Dorn-Str. 14, 67547 Worms
Aushang seit 02.03.2026
Finanzamt Worms-Kirchheimbolanden für Viktor Shevchuk, Gaugasse 9a, 67550 Worms
Aushang seit 20.02.2026