Öffentliche Zustellung
Kann ein Schreiben nicht zugestellt werden, weil der Aufenthaltsort des Empfängers unbekannt ist und auch nicht ermittelt werden kann und auch die Zustellung an eine Vertretung oder eine bevollmächtigte Person nicht möglich ist, kann die Steuerverwaltung das Schreiben durch eine öffentliche Bekanntmachung zustellen (§ 10 Verwaltungszustellungsgesetz).
Nachfolgende Verwaltungsakte bzw. Dokumente werden öffentlich bekannt gegeben:
Finanzamt Worms-Kirchheimbolanden für Jean-Yves Mvoto Owono, Siegfriedstr. 42, 67547 Worms
Aushang seit 29.01.2025
Finanzamt Worms-Kirchheimbolanden für Ges. bürgerlichen Rechts Innen- und Außenbau (Cepreaga und zehn weitere Beteiligte), Flurweg 14, 67574 Osthofen
Aushang seit 24.01.2025
Finanzamt Worms-Kirchheimbolanden für Dimitar Georgiev, Wollstr. 3, 67547 Worms
Aushang seit 22.01.2025
Finanzamt Worms-Kirchheimbolanden für Brinzei, Silviu u. Ionela
Aushang seit 15.01.2025
Finanzamt Worms-Kirchheimbolanden für Adam Urbas, Dr-Heinr-v-Brunck-Str 39, 67292 Kirchheimbolanden
Aushang seit 14.01.2025