Öffentliche Zustellung
Kann ein Schreiben nicht zugestellt werden, weil der Aufenthaltsort des Empfängers unbekannt ist und auch nicht ermittelt werden kann und auch die Zustellung an eine Vertretung oder eine bevollmächtigte Person nicht möglich ist, kann die Steuerverwaltung das Schreiben durch eine öffentliche Bekanntmachung zustellen (§ 10 Verwaltungszustellungsgesetz).
Nachfolgende Verwaltungsakte bzw. Dokumente werden öffentlich bekannt gegeben:
Finanzamt Worms-Kirchheimbolanden für Cosmin Ioan Cismaru, Paulusstr. 1, 67547 Worms
Aushang seit 24.04.2025
Finanzamt Worms-Kirchheimbolanden für Costin-Alin Stefanescu, Remeyerhofstr. 4, 67547 Worms
Aushang seit 24.04.2025
Finanzamt Worms-Kirchheimbolanden für Dr. Ernst Küstner, Am Hahnenbusch 14 B, 55268 Nieder-Olm
Aushang seit 22.04.2025
Finanzamt Worms-Kirchheimbolanden für Mahamud Ahmed Shiil, Gaustr. 62, 67549 Worms
Aushang seit 17.04.2025