Öffentliche Zustellung
Kann ein Schreiben nicht zugestellt werden, weil der Aufenthaltsort des Empfängers unbekannt ist und auch nicht ermittelt werden kann und auch die Zustellung an eine Vertretung oder eine bevollmächtigte Person nicht möglich ist, kann die Steuerverwaltung das Schreiben durch eine öffentliche Bekanntmachung zustellen (§ 10 Verwaltungszustellungsgesetz).
Nachfolgende Verwaltungsakte bzw. Dokumente werden öffentlich bekannt gegeben:
Finanzamt Worms-Kirchheimbolanden für Kadir Cuma Delice, An den Kappesgärten 26, 67292 Kirchheimbolanden
Aushang seit 09.09.2025
Finanzamt Worms-Kirchheimbolanden für Edin Karic, Schloßgasse 23, 67071 Ludwigshafen
Aushang seit 29.08.2025
Finanzamt Worms-Kirchheimbolanden für Monquez Deion Townsend, Häuselstr. 3, 67550 Worms
Aushang seit 28.08.2025