Öffentliche Zustellung
Kann ein Schreiben nicht zugestellt werden, weil der Aufenthaltsort des Empfängers unbekannt ist und auch nicht ermittelt werden kann und auch die Zustellung an eine Vertretung oder eine bevollmächtigte Person nicht möglich ist, kann die Steuerverwaltung das Schreiben durch eine öffentliche Bekanntmachung zustellen (§ 10 Verwaltungszustellungsgesetz).
Nachfolgende Verwaltungsakte bzw. Dokumente werden öffentlich bekannt gegeben:
Finanzamt Worms-Kirchheimbolanden für Gerd Karl Heinrich Maisack, In der Kurzgewanne 13, 67295 Bolanden
Aushang seit 04.06.2025
Finanzamt Worms-Kirchheimbolanden für Suranyi, Krisztian, Droste-Hülshoff-Str. 11, 67549 Worms
Aushang seit 02.06.2025
Finanzamt Worms-Kirchheimbolanden für Deinaras Kuizinas, Römerstr. 36, 67547 Worms
Aushang seit 27.05.2025