Öffentliche Zustellung
Kann ein Schreiben nicht zugestellt werden, weil der Aufenthaltsort des Empfängers unbekannt ist und auch nicht ermittelt werden kann und auch die Zustellung an eine Vertretung oder eine bevollmächtigte Person nicht möglich ist, kann die Steuerverwaltung das Schreiben durch eine öffentliche Bekanntmachung zustellen (§ 10 Verwaltungszustellungsgesetz).
Nachfolgende Verwaltungsakte bzw. Dokumente werden öffentlich bekannt gegeben:
Finanzamt Worms-Kirchheimbolanden für Christian Strauch, Oberstr. 6, 67814 Dannenfels
Aushang seit 23.12.2025
Finanzamt Worms-Kirchheimbolanden für Sergej Ermisch, Berliner Ring 17, 67547 Worms
Aushang seit 19.12.2025
Finanzamt Worms-Kirchheimbolanden für Ranko Skrbina, Bahnhofstr. 9, 67590 Monsheim
Aushang seit 19.12.2025
Finanzamt Worms-Kirchheimbolanden für Maria-Ntina Chercheletzi, Carl-Villinger-Str. 47, 67549 Worms
Aushang seit 19.12.2025
Finanzamt Worms-Kirchheimbolanden für Csaba Boros, Friedenstr. 7, 93051 Regensburg
Aushang seit 17.12.2025