Öffentliche Zustellung
Kann ein Schreiben nicht zugestellt werden, weil der Aufenthaltsort des Empfängers unbekannt ist und auch nicht ermittelt werden kann und auch die Zustellung an eine Vertretung oder eine bevollmächtigte Person nicht möglich ist, kann die Steuerverwaltung das Schreiben durch eine öffentliche Bekanntmachung zustellen (§ 10 Verwaltungszustellungsgesetz).
Nachfolgende Verwaltungsakte bzw. Dokumente werden öffentlich bekannt gegeben:
Finanzamt Worms-Kirchheimbolanden für Krzysztof Krystian Jankowiak, Tannenstr. 7 in 67585 Dorn-Dürkheim
Aushang seit 26.06.2025
Finanzamt Worms-Kirchheimbolanden für Nicole Klingler, Hintergasse 9a in 67308 Bubenheim
Aushang seit 26.06.2025
Finanzamt Worms-Kirchheimbolanden für Nicolae Oloinic, Brunnerstr. 10, 67549 Worms
Aushang seit 26.06.2025
Finanzamt Worms-Kirchheimbolanden für Nikica Bosnjak und Vesna Han Bosnjak, UNBEKANNT,Schweiz
Aushang seit 24.06.2025
Finanzamt Worms-Kirchheimbolanden für Henrik Pataki, Sterngasse 16, 67547 Worms
Aushang seit 20.06.2025